Gelebte Partnerschaft
Auf unseren Service ist Verlass. Immer.
Erfahrung schafft Vertrauen in Technik. LUTZ-Techniker gehören zu den erfahrensten Experten der Branche. Wir sind nicht nur im Störungsfall vor Ort. Unsere individuellen Wartungspakete sorgen für einen reibungslosen Betrieb.
Notfall-Hotline
Aufzüge fahren rund um die Uhr. Daher bieten wir auch Service rund um die Uhr: Unser Notdienst ist 24 Stunden, sieben Tage in der Woche und auch an Feiertagen besetzt.
+49 40 727 69-200
Auch die beste Aufzugsanlage muss im Alltag gepflegt und gewartet werden. Wir sind die Experten und sorgen dafür, dass in Sachen Optik und Technik alles perfekt ist.
Klare Kommunikation durch Digitalisierung
LUTZ-Techniker gehören zu den erfahrensten Experten der Branche. Wir sind nicht nur im Störungsfall vor Ort. Unsere individuellen Wartungspakete sorgen für einen reibungslosen Betrieb. Konsequente Digitalisierung beschleunigt Serviceabläufe. Service heißt bei LUTZ Aufzüge besten technischen Support sowie erstklassige und transparente Kommunikation mit unseren Kunden. Basis ist die Umsetzung unserer konsequenten Digitalisierungsstrategie, mit der wir stets auf dem neuesten Stand der Kommunikationstechnik sind. Alle Daten unserer dezentralen Anlagen werden zusammengeführt und umgehend ausgewertet. Diese Prozesse verbessern kontinuierlich unsere Wartungsintervalle und Reaktionszeiten. Im Alltag bedeutet das für unsere Kunden die vollständige Transparenz der Abläufe sowie das volle Vertrauen in Mensch und Technik. Wir garantieren Wartungsintervalle und relevante Updates. Unsere Teams sind herstellerübergreifend geschult und rund um die Uhr zu erreichen. Das schafft im Störungsfall Vertrauen und sorgt für Sicherheit. Sicherheit ist Voraussetzung für den Betrieb einer Aufzugsanlage, der nach Vorgaben des Gesetzgebers erfolgen muss. So sind Arbeitgeber, die einen Aufzug ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen, zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung GBU verpflichtet. Im Vorfeld der Nutzung sind durch die Gefährdungsbeurteilung Risiken und Schutzmaßnahmen festzulegen. Bei Abweichungen zum Stand der Technik oder festgestellten Gefährdungen können Maßnahmen getroffen werden, die je nach Einordnung innerhalb von drei Fristen zeitlich umzusetzen sind. Erst mit den konkreten Schutzmaßnahmen, den Fristen und der Unterschrift des Betreibers ist die Gefährdungsbeurteilung vollständig und rechtskonform. Ausschließlich der Betreiber ist dafür verantwortlich, Aufzugsanlagen sicher nach dem Stand der Technik zu betreiben – ein Bestandsschutz besteht nicht. Die Vorhaltung einer Gefährdungsbeurteilung liegt beim Aufzugbetreiber. Bei nicht Vorliegen oder Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ist er im haftbar. Die Experten des LUTZ Wissensdepots übernehmen die regelmäßige Erstellung der GBU inklusive aller Prüfungen und Dokumentationen. Sie sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um Sicherheit und gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Aufzugsanlage.